Mittwoch, 19.11.2025

Bekanntmachung öffentliche Ausschreibung

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1 Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission

Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene

Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2 Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: "Lübeck VIAA" - Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil: Technisches Teilprojekt: Ampelphasenassistent

Beschreibung: Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Teil der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA – Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil“.

Zielsetzung dieses Teil-Projekts ist die Entwicklung bzw. Lieferung eines AmpelphasenassistentenSystems. Die Vorhabenbeschreibung des Gesamtprojekts VIAA ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine durch das Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Ampelphasenassistent-System (APHA) für Radverkehr und MIV zur visuellen Mitnahme der Verkehrsteilnehmenden über eine mobile App und über straßenseitige Anzeigeelemente. Mittels Echtzeit-Positions- und Lichtsignalanlagen-Daten sollen die Verkehrsteilnehmenden Informationen zur Signalphase der nächsten Lichtsignalanlage erhalten. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet sowohl die Lieferung bzw. Entwicklung des APHA als auch die vollständige Montage und Inbetriebnahme des gesamten APHA-Systems. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.

Kennung des Verfahrens: cbc77ce9-27c1-45a5-89b2-f2947736c535

Interne Kennung: 213/2025

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Beschleunigtes Verfahren: nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Hauptklassifizierungscode (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72212000 Programmierung von Anwendersoftware

2.1.2 Erfüllungsort

Ort: Lübeck

Postleitzahl: 23552

NUTS-3-Code: Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)

Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Schwere Verfehlung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Interessenkonflikt: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Rein nationale Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Insolvenz: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

5 Los

5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001

Titel: "Lübeck VIAA" - Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil

Umsetzung eines datenbasierten, multimodalen Verkehrsmanagements in Echtzeit

hier: Technisches Teilprojekt Ampelphasenassistent

Beschreibung: Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Teil der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA – Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil“.

Zielsetzung dieses Teil-Projekts ist die Entwicklung bzw. Lieferung eines AmpelphasenassistentenSystems.

Die Vorhabenbeschreibung des Gesamtprojekts VIAA ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine durch das Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Ampelphasenassistent-System (APHA) für Radverkehr und MIV zur visuellen Mitnahme der Verkehrsteilnehmenden über eine mobile App und über straßenseitige Anzeigeelemente. Mittels Echtzeit-Positions- und Lichtsignalanlagen-Daten sollen die Verkehrsteilnehmenden Informationen zur Signalphase der nächsten Lichtsignalanlage erhalten. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet sowohl die Lieferung bzw. Entwicklung des APHA als auch die vollständige Montage und Inbetriebnahme des gesamten APHA-Systems. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.

Interne Kennung: LOT-0001 213/2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Hauptklassifizierungscode (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72212000 Programmierung von Anwendersoftware

5.1.2 Erfüllungsort

Ort: Lübeck

Postleitzahl: 23552

NUTS-3-Code: Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)

Land: Deutschland

Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 16/03/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Mindestanforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.

Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der Anlage „05_III_Formular Teilnahmeantrag“ eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Vergabemindestlohn und Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH

Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren. Der Bieter muss sich verpflichten, die in den § 4 Abs. 1 VGSH genannten Vorgaben einzuhalten, der öffentlichen Auftraggeberin ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und der Auftraggeberin ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 4 Abs. 1 VGSH genannten Pflichten oder einer Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 2 VGSH einräumen.

Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die vom Land Schleswig-Holstein bereitgestellte Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH abzugeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (siehe Anlage „09_Formular_Verpflichtungserklärung Mindestentgelt“).

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014

Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen.

Als Nachweis muss der Bieter eine Eigenerklärung auf dem Formblatt der Anlage „08_Formular_Eigenerklärung Russlandbezug“ vorlegen.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur

zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Beschreibung: Versicherungsschutz

Der Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschäden und EUR 2 Mio. für Personenschäden, Gesamtleistung zweifach maximiert für ein Versicherungsjahr, verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz

Beschreibung: Mindestumsatz

Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen von mindestens EUR 700.000,00 (netto) erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über den nötigen Mindestumsatz verfügen.

Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen erbringen („Formblatt Umsatz“ im „05_III_Formular Teilnahmeantrag“).

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung: Referenzen

Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen:

a) 1 Referenz über ein Projekt mit Einsatz eines Ampelphasenassistenten als APP mit einem abgedeckten Netz mit mindestens 10 Lichtsignalanlagen (Forschungs-, Pilot- oder Produktivprojekt).

b) 1 Referenz von mindestens einem Projekt mit Einsatz eines Ampelphasenassistenten mit einer Visualisierung auf geeigneten Endgeräten (beispielsweise auf in den Verkehrsmitteln fest verbauten On-Board-Units [OBU] oder auf Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android bzw. Android Auto oder mit dem Betriebssystem iOS bzw. Apple CarPlay).

c) 1 Referenz über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Hardware bzw. eines Anzeigeelementes zur Visualisierung von Fahrempfehlung für den Radverkehr beispielsweise auf Basis von Daten eines Ampelphasenassistentensystems mit Installation von mindestens einem Anzeigeelement

Für die vorgenannten Referenzen gilt zwingend: Das jeweilige Referenzprojekt darf erst nach dem 31.12.2021 begonnen worden sein. Beginn meint Abschluss des zur Leistungserbringung verpflichtenden Vertrags. Das jeweilige Referenzprojekt muss bis spätestens (einschließlich) zum Datum der Veröffentlichung der diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Abschluss meint die Abnahme durch die Auftraggeberin.

Vom Bieter benannte Referenzen werden in allen infrage kommenden Referenzkategorien nach a) und b) gewertet, sofern sie die jeweiligen kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen. Es ist somit möglich, dass eine Referenz als Nachweis für mehrere Referenzanforderungen nach a), b) und c) gewertet werden kann (Mehrfachnutzung von Referenzen).

Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen.

Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten geeigneten Referenzen unter Angabe der auf dem „Formblatt Referenzen“ im 05_III_Formular Teilnahmeantrag verlangten Angaben benennen und bestätigen, dass die Referenzen die gestellten Mindestanforderungen erfüllen.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:

Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3

Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Beschreibung: Die maximale erreichbare Punktzahl im Zuschlagskriterium Preis beträgt 30 Punkte (= 30 %).

Bewertet wird der Angebotspreis brutto. Maßgeblich ist das Gesamthonorar für alle Leistungen gemäß Position „Summe inkl. MwSt“ in „07_Anlage_1_Leistungsverzeichnis_Luebeck VIAA_213-2025“ auf Seite 25.

Die Wertungskriterien Preis und Qualität der Leistung werden über die Vergabe von Wertungspunkten zueinander in Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl (30 Wertungspunkte). Die Angebotspreise der übrigen Bieter werden über die einseitige Interpolationsmethode (lineare Interpolation zwischen dem günstigsten Angebot und einem fiktiven doppelt so teuren Angebot) in Wertungspunkte umgerechnet. Die Festlegung erfolgt bis auf zwei Stellen hinter dem Komma und die minimale Punktzahl beträgt 0.

Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium — Zahl: 30

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Allgemeine Beschreibung

Beschreibung: Allgemeine Beschreibung: Qualität der vom Bieter vorgesehenen Hard- und Softwarelösung einschließlich der Lösung zum APHA-Anzeigeelement unter Beachtung der Erfüllung der funktionalen Anforderungen (auch Hardware und Software von Dritten, die zur Erfüllung ,erforderlich ist), insbesondere in Bezug auf die Integrierbarkeit in den alltäglichen Gebrauch der Nutzenden bzw. in Bezug auf die Effizienz der Energienutzung und Rechenleistung der Endgeräte bzw. Anzeigeelemente.

Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung ,(Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium — Zahl: 20

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Erweiterbarkeit

Beschreibung: Erweiterbarkeit: Darstellung der Möglichkeit zur eigenständigen (d.h. durch die Mitarbeitenden der Hansestadt durchzuführende) Erweiterung des APHAAnwendungsgebiets bzw. der Integration weiterer Lichtsignalanlagen ins APHA-System insbesondere in Bezug auf die Bedienbarkeit der grafischen Benutzeroberfläche des gesamten APHA-Systems.

Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium — Zahl: 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Benutzeroberfläche der App bzw. des Anzeigeelements

Beschreibung: Benutzeroberfläche der App bzw. des Anzeigeelements:

Beschreibung der einfachen Bedienbarkeit der vorgesehenen grafischen Bedienoberflächen der App bzw. der einfachen Interpretationsfähigkeit der Anzeige der Anzeigeelemente.

Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium — Zahl: 10

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Auswertungen und Verwendbarkeit der Daten

Beschreibung: Auswertungen und Verwendbarkeit der Daten:

Beschreibung der Auswertungen zu Fahrbeziehungen der Nutzenden in Bezug auf den Umfang und der Qualität der Auswertungen sowie die Einfachheit der Weiterverwendung der (Ergebnis-)Daten und Informationen in anderen Systemen wie z. B. dem ETS.

Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium — Zahl: 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Datenschutz

Beschreibung: Datenschutz: Beschreibung der Funktionen und Prozesse zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf die umfangreiche Beschreibung der Methoden zur DSGVO-konformen Verarbeitung von Daten bzw. DSGVO-konforme Anonymisierung.

Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung

(Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium — Zahl: 10

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Wartung

Beschreibung: Wartung: Darstellung der langfristigen Wartbarkeit der Systemlösung, der Systemumgebung, der Anzeigeelemente sowie Qualität der Zukunftsfähigkeit der eingesetzten Schnittstellen, Technologien und Produkte (auch Produkte von Dritten, die erforderlich ,sind).

Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium — Zahl: 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Zusammenarbeit

Beschreibung: Zusammenarbeit: Erläuterung des Projektplanes zur Erfüllung einer qualitäts- und termingerechten Leistungserbringung, insbesondere Darstellung der Maßnahmen, Aktivitäten und Methoden für die planmäßige, störungsfreie und zuverlässige Inbetriebnahme der APHA-App und Anzeigeelemente. Darstellung der fachlichen und inhaltlichen Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lübeck sowie den Implementierungs- und Projektpartnern.

Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium — Zahl: 10

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Darstellung der Organisationsstruktur und des Projektteams

Beschreibung: Darstellung der Organisationsstruktur und des Projektteams: Beschreibung der Aufgaben und fachlichen Kenntnisse, die zur Umsetzung im vorliegenden Projekt vom Bieter durchgeführt werden.

Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium — Zahl: 5

5.1.11 Auftragsunterlagen

Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/12/2025

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E13514481

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen:

Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/12/2025

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13514481

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Nebenangebote: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/12/2025 12:00 +01:00

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten:

Nein

Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein

Informationen über die Überprüfungsfristen:

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Zuschlag kann gem. § 134 Abs. 2 GWB 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation über die Ablehnung geschlossen werden. Wird die Vorabinformation auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt die Frist sich auf 10 Kalendertage. Auf die Rügepflicht gem. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist danach unzulässig, wenn: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein

8 Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission

Identifikationsnummer: Berichtseinheit-ID 00006194

Postanschrift: Mühlendamm 10-12

Ort: Lübeck

Postleitzahl: 23552

NUTS-3-Code: Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)

Land: Deutschland

E-Mail: SUBMISSIONPLANENUNDBAUEN@luebeck.de

Telefon: 04511226014

Internet-Adresse: https://www.luebeck.de

Beschafferprofil - URL: https://www.luebeck.de

Rollen dieser Organisation:

Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein

Identifikationsnummer: 04319884542

Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94

Ort: Kiel

Postleitzahl: 24105

NUTS-3-Code: Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de

Telefon: 04319884542

Fax: 04319884702

Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

Schlichtungsstelle

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 46900eea-5c10-494e-bc3f-2cdb9a34dc19 - 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/11/2025 12:05 +01:00

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.11.2025
  • Ablauf der Angebotsfrist am:
    11.12.2025 12:00 Uhr