Dies ist eine unverbindliche Darstellung der eForms-formatierten Bekanntmachung.
Die Darstellung beruht auf der verwendeten eForms-Version eforms-de-2.1
1 Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: "Lübeck VIAA" - Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil: Technisches Teilprojekt: Ampelphasenassistent
Beschreibung: Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Teil der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA – Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil“.
Zielsetzung dieses Teil-Projekts ist die Entwicklung bzw. Lieferung eines AmpelphasenassistentenSystems. Die Vorhabenbeschreibung des Gesamtprojekts VIAA ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine durch das Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Ampelphasenassistent-System (APHA) für Radverkehr und MIV zur visuellen Mitnahme der Verkehrsteilnehmenden über eine mobile App und über straßenseitige Anzeigeelemente. Mittels Echtzeit-Positions- und Lichtsignalanlagen-Daten sollen die Verkehrsteilnehmenden Informationen zur Signalphase der nächsten Lichtsignalanlage erhalten. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet sowohl die Lieferung bzw. Entwicklung des APHA als auch die vollständige Montage und Inbetriebnahme des gesamten APHA-Systems. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Kennung des Verfahrens: cbc77ce9-27c1-45a5-89b2-f2947736c535
Interne Kennung: 213/2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72212000 Programmierung von Anwendersoftware
2.1.2 Erfüllungsort
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23552
NUTS-3-Code: Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Schwere Verfehlung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Rein nationale Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Insolvenz: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: "Lübeck VIAA" - Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil
Umsetzung eines datenbasierten, multimodalen Verkehrsmanagements in Echtzeit
hier: Technisches Teilprojekt Ampelphasenassistent
Beschreibung: Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Teil der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA – Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil“.
Zielsetzung dieses Teil-Projekts ist die Entwicklung bzw. Lieferung eines AmpelphasenassistentenSystems.
Die Vorhabenbeschreibung des Gesamtprojekts VIAA ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine durch das Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Ampelphasenassistent-System (APHA) für Radverkehr und MIV zur visuellen Mitnahme der Verkehrsteilnehmenden über eine mobile App und über straßenseitige Anzeigeelemente. Mittels Echtzeit-Positions- und Lichtsignalanlagen-Daten sollen die Verkehrsteilnehmenden Informationen zur Signalphase der nächsten Lichtsignalanlage erhalten. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet sowohl die Lieferung bzw. Entwicklung des APHA als auch die vollständige Montage und Inbetriebnahme des gesamten APHA-Systems. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Interne Kennung: LOT-0001 213/2025
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 72212000 Programmierung von Anwendersoftware
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23552
NUTS-3-Code: Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mindestanforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der Anlage „05_III_Formular Teilnahmeantrag“ eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Vergabemindestlohn und Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH
Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren. Der Bieter muss sich verpflichten, die in den § 4 Abs. 1 VGSH genannten Vorgaben einzuhalten, der öffentlichen Auftraggeberin ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und der Auftraggeberin ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 4 Abs. 1 VGSH genannten Pflichten oder einer Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 2 VGSH einräumen.
Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die vom Land Schleswig-Holstein bereitgestellte Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH abzugeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (siehe Anlage „09_Formular_Verpflichtungserklärung Mindestentgelt“).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014
Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen.
Als Nachweis muss der Bieter eine Eigenerklärung auf dem Formblatt der Anlage „08_Formular_Eigenerklärung Russlandbezug“ vorlegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Versicherungsschutz
Der Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschäden und EUR 2 Mio. für Personenschäden, Gesamtleistung zweifach maximiert für ein Versicherungsjahr, verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mindestumsatz
Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen von mindestens EUR 700.000,00 (netto) erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über den nötigen Mindestumsatz verfügen.
Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen erbringen („Formblatt Umsatz“ im „05_III_Formular Teilnahmeantrag“).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen:
a) 1 Referenz über ein Projekt mit Einsatz eines Ampelphasenassistenten als APP mit einem abgedeckten Netz mit mindestens 10 Lichtsignalanlagen (Forschungs-, Pilot- oder Produktivprojekt).
b) 1 Referenz von mindestens einem Projekt mit Einsatz eines Ampelphasenassistenten mit einer Visualisierung auf geeigneten Endgeräten (beispielsweise auf in den Verkehrsmitteln fest verbauten On-Board-Units [OBU] oder auf Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android bzw. Android Auto oder mit dem Betriebssystem iOS bzw. Apple CarPlay).
c) 1 Referenz über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Hardware bzw. eines Anzeigeelementes zur Visualisierung von Fahrempfehlung für den Radverkehr beispielsweise auf Basis von Daten eines Ampelphasenassistentensystems mit Installation von mindestens einem Anzeigeelement
Für die vorgenannten Referenzen gilt zwingend: Das jeweilige Referenzprojekt darf erst nach dem 31.12.2021 begonnen worden sein. Beginn meint Abschluss des zur Leistungserbringung verpflichtenden Vertrags. Das jeweilige Referenzprojekt muss bis spätestens (einschließlich) zum Datum der Veröffentlichung der diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Abschluss meint die Abnahme durch die Auftraggeberin.
Vom Bieter benannte Referenzen werden in allen infrage kommenden Referenzkategorien nach a) und b) gewertet, sofern sie die jeweiligen kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen. Es ist somit möglich, dass eine Referenz als Nachweis für mehrere Referenzanforderungen nach a), b) und c) gewertet werden kann (Mehrfachnutzung von Referenzen).
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen.
Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten geeigneten Referenzen unter Angabe der auf dem „Formblatt Referenzen“ im 05_III_Formular Teilnahmeantrag verlangten Angaben benennen und bestätigen, dass die Referenzen die gestellten Mindestanforderungen erfüllen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die maximale erreichbare Punktzahl im Zuschlagskriterium Preis beträgt 30 Punkte (= 30 %).
Bewertet wird der Angebotspreis brutto. Maßgeblich ist das Gesamthonorar für alle Leistungen gemäß Position „Summe inkl. MwSt“ in „07_Anlage_1_Leistungsverzeichnis_Luebeck VIAA_213-2025“ auf Seite 25.
Die Wertungskriterien Preis und Qualität der Leistung werden über die Vergabe von Wertungspunkten zueinander in Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl (30 Wertungspunkte). Die Angebotspreise der übrigen Bieter werden über die einseitige Interpolationsmethode (lineare Interpolation zwischen dem günstigsten Angebot und einem fiktiven doppelt so teuren Angebot) in Wertungspunkte umgerechnet. Die Festlegung erfolgt bis auf zwei Stellen hinter dem Komma und die minimale Punktzahl beträgt 0.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Allgemeine Beschreibung
Beschreibung: Allgemeine Beschreibung: Qualität der vom Bieter vorgesehenen Hard- und Softwarelösung einschließlich der Lösung zum APHA-Anzeigeelement unter Beachtung der Erfüllung der funktionalen Anforderungen (auch Hardware und Software von Dritten, die zur Erfüllung ,erforderlich ist), insbesondere in Bezug auf die Integrierbarkeit in den alltäglichen Gebrauch der Nutzenden bzw. in Bezug auf die Effizienz der Energienutzung und Rechenleistung der Endgeräte bzw. Anzeigeelemente.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung ,(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erweiterbarkeit
Beschreibung: Erweiterbarkeit: Darstellung der Möglichkeit zur eigenständigen (d.h. durch die Mitarbeitenden der Hansestadt durchzuführende) Erweiterung des APHAAnwendungsgebiets bzw. der Integration weiterer Lichtsignalanlagen ins APHA-System insbesondere in Bezug auf die Bedienbarkeit der grafischen Benutzeroberfläche des gesamten APHA-Systems.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Benutzeroberfläche der App bzw. des Anzeigeelements
Beschreibung: Benutzeroberfläche der App bzw. des Anzeigeelements:
Beschreibung der einfachen Bedienbarkeit der vorgesehenen grafischen Bedienoberflächen der App bzw. der einfachen Interpretationsfähigkeit der Anzeige der Anzeigeelemente.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auswertungen und Verwendbarkeit der Daten
Beschreibung: Auswertungen und Verwendbarkeit der Daten:
Beschreibung der Auswertungen zu Fahrbeziehungen der Nutzenden in Bezug auf den Umfang und der Qualität der Auswertungen sowie die Einfachheit der Weiterverwendung der (Ergebnis-)Daten und Informationen in anderen Systemen wie z. B. dem ETS.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Datenschutz
Beschreibung: Datenschutz: Beschreibung der Funktionen und Prozesse zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf die umfangreiche Beschreibung der Methoden zur DSGVO-konformen Verarbeitung von Daten bzw. DSGVO-konforme Anonymisierung.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wartung
Beschreibung: Wartung: Darstellung der langfristigen Wartbarkeit der Systemlösung, der Systemumgebung, der Anzeigeelemente sowie Qualität der Zukunftsfähigkeit der eingesetzten Schnittstellen, Technologien und Produkte (auch Produkte von Dritten, die erforderlich ,sind).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zusammenarbeit
Beschreibung: Zusammenarbeit: Erläuterung des Projektplanes zur Erfüllung einer qualitäts- und termingerechten Leistungserbringung, insbesondere Darstellung der Maßnahmen, Aktivitäten und Methoden für die planmäßige, störungsfreie und zuverlässige Inbetriebnahme der APHA-App und Anzeigeelemente. Darstellung der fachlichen und inhaltlichen Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lübeck sowie den Implementierungs- und Projektpartnern.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung der Organisationsstruktur und des Projektteams
Beschreibung: Darstellung der Organisationsstruktur und des Projektteams: Beschreibung der Aufgaben und fachlichen Kenntnisse, die zur Umsetzung im vorliegenden Projekt vom Bieter durchgeführt werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/12/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E13514481
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/12/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13514481
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/12/2025 12:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten:
Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Zuschlag kann gem. § 134 Abs. 2 GWB 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation über die Ablehnung geschlossen werden. Wird die Vorabinformation auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt die Frist sich auf 10 Kalendertage. Auf die Rügepflicht gem. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist danach unzulässig, wenn: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
8 Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission
Identifikationsnummer: Berichtseinheit-ID 00006194
Postanschrift: Mühlendamm 10-12
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23552
NUTS-3-Code: Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
E-Mail: SUBMISSIONPLANENUNDBAUEN@luebeck.de
Telefon: 04511226014
Internet-Adresse: https://www.luebeck.de
Beschafferprofil - URL: https://www.luebeck.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Identifikationsnummer: 04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
NUTS-3-Code: Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: 04319884542
Fax: 04319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 46900eea-5c10-494e-bc3f-2cdb9a34dc19 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/11/2025 12:05 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch