Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Bereich Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen
Vergabewesen
Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck
Tel. (0049) 451/ 122 –7392 Herr Steffen / - 7330 Herr Döbler
E-Mail: vergabewesen@luebeck.de;
Vergabeverfahren Nr. 1.102.1-058/25 Rahmenvertrag für die Beschaffung von Stahlrohrmasten für die Verkehrswegebeleuchtung der Hansestadt Lübeck
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt die Beschaffung von Stahlrohrmasten in Form einer Rahmenvereinbarung.
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6NYT0N5SA31/documents
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform DTVP zugelassen.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter sind bei der Eröffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Angebote sind bis zum 05.08.2025 09:00 Uhr über die Vergabeplattform DTVP zu übermitteln, verspätet eingehende Anträge werden nicht gewertet; Bieterfragen sind bis zum 28.07.2025 zugelassen.
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen gehen aus dem Leistungsverzeichnis hervor.
Mit dem Angebot werden folgende Unterlagen verlangt:
- Anlage 4a Bietererklärung
- Anlagen 4b- 4i Preisblätter
- Erklärung gemäß Anlage 5 oder eine Bescheinigung der Eintragung in das amtliche
Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
- Angaben zur Anforderung eines Wettbewerbsregisterauszuges gemäß Anlage 6
- Erklärungen zu den Russland-Sanktionen
- Bescheinigung Schweißzertifikat in Übereinstimmung mit EN 1090-1, Tabelle B.1 zum Schweißen von Stahltragwerken nach Din EN 1090-2 / Ausführungsklasse EXC3 nach EN 1090-2 oder gleichwertig
- Referenzen (Nachweis der Leistungsfähigkeit) von mind. 3 Kunden der letzten 2 Jahre unter Angabe von deutschsprechenden Ansprechpartnern und deren Telefonnummern
Ablauf der Bindefrist / Zuschlagfrist: 02.10.2025
Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem elektronischen Download der Vergabeunterlagen registrieren zu lassen, da die ausschreibende Stelle nur dann die Möglichkeit hat, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen, wenn Ihre Firmendaten bekannt sind.
Nachprüfverfahren:
Vergabekammer (§104 GWB):
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel