1. Rechtsgrundlagen der Förderung
Förderung der freien Jugendhilfe gem. § 74 SGB VIII für Leistungen gem. § 11 SGB VIII
2. Gegenstand der Förderung
Die Hansestadt Lübeck hat eine sozialräumliche Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) für den Stadtbezirk Holstentor-Nord durchgeführt. Im Rahmen der Bestands- und Bedarfsanalyse wurden insbesondere für das Quartier in unmittelbarer Nähe des Brolingplatzes verschiedene Bedarfe und Zielgruppen identifiziert, die durch von der Hansestadt Lübeck geförderte Maßnahmen befriedigt werden sollen (VO/2024/13328). Gegenstand der Förderung sind folgende Arbeitsschwerpunkte:
Zielgruppe der Maßnahme sind Kinder und Jugendliche gem. § 7 SGB VIII. Die Sozialraumanalyse zeigte einen überdurchschnittlichen Anteil an alleinerziehenden Familien. Deshalb sollen die o.g. Angebote so gestaltet werden, dass alleinerziehende Familien eine angemessene Berücksichtigung finden.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die fachlich-inhaltliche und methodische Ausgestaltung des Projekts ist dem Träger der freien Jugendhilfe freigestellt.
Zuwendungsfähig sind Aufwendungen des Projektträgers für Personalaufwendungen, Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung und Sachaufwendungen i.H.v. 150.000 Euro p.a. Für die Leistungserbringung sind Fachkräfte i.S.v. § 72 SGB VIII einzusetzen. Angestrebt wird ein Leistungsbeginn spätestens im dritten Quartal 2025.
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags (Budgetvertrag) und wird zunächst befristet auf maximal 2 Jahre, längstens bis um 31.12.2026 bewilligt. Eine Verlängerung des Vertrages wird in Aussicht gestellt.
3. Zuwendungsempfänger
4. Verfahren der Interessensbekundung
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Träger der freien Jugendhilfe, die Interesse an der Umsetzung der beschriebenen Aufgabe haben, reichen bitte folgende Unterlagen ein:
Die Auswahl erfolgt auf Basis der Bewertung von Erfahrung des Trägers in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie dem vorgelegten fachlichen Konzept. Wenn Ihre Interessenbekundung den Zuschlag bekommt, wird ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Förderung geschlossen bzw. sofern bereits eine Förderung durch die Hansestadt Lübeck erfolgt, der Budgetvertrag ergänzt.
Die Teilnahmeunterlagen sind im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachtem Sichtvermerk: „Interessensbekundung offene Kinder- und Jugendarbeit im Brolingquartier“ bis zum Fr., 16.05.2025 einzureichen bei:
Hansestadt Lübeck
Bereich Jugendarbeit – Jugendamt Stephanie Petersen
Kronsforder Allee 2-6 23560 Lübeck
Hinweise
Die Abgabe der Interessenbekundung löst keinen rechtlichen Anspruch auf Förderung durch die Hansestadt Lübeck aus. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Interessenbekundungsverfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. Die Teilnahme ist unverbindlich.
Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet. Mit Abgabe einer Interessenbekundung erklärt sich der Träger mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten im Rahmen dieser Interessenbekundung einverstanden.
Für Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Stephanie Petersen (E-Mail: stephanie.petersen@luebeck.de; Tel.: 0451 122 5152).
Gez.
Stephanie Petersen
Bereichsleitung 4.513 Jugendarbeit – Jugendamt Hansestadt Lübeck