a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name: Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission
Straße: Mühlendamm 10-12
PLZ, Ort: 23552 Lübeck
Telefon: 04 51/1 22 6014
Fax:
E-Mail: submissionplanenundbauen@luebeck .de
Internet: www.luebeck.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer 336
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
d) Art des Auftrags
e) Ort der Ausführung
Raabrede (MBA) 47 a, 23560 Lübeck
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Umsetzung von Havariemaßnahmen
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage - Grundwasserschutz
Zweck des Auftrags - Umsetzung der Tief- und Straßenbauarbeiten
h) Aufteilung in Lose nein
i) Ausführungsfristen
j) Nebenangebote
k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden
n) Ablauf der Angebotsfrist am 19.12.2019 um 10:00 Uhr
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Vergabestelle, siehe oben
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Eröffnungstermin am 19.12.2019 um 10:00 Uhr
Ort: Hansestadt Lübeck - Fachbereich 5 Planen und Bauen; 5.061.2 Submission
Mühlendamm 10 - 12, Zimmer 1.0.13
23552 Lübeck
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter und deren Bevollmächtigten
r) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind VOB
t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen."
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich
ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Bieter, Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zum Mindeslohn gem. TTG-SH §4 abzugeben.
v) Ablauf der Bindefrist 20.02.2020
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, Postfach 7128, 24105 Kiel
Sonstiges: