Donnerstag, 28.08.2025

Interessenbekundungsverfahren zur Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung und Bestellung eines Erbbaurechtes

Interessenbekundungsverfahren zur Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung und Bestellung eines Erbbaurechtes im Baugebiet „Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße“

Der Bebauungsplan für das Wohngebiet „Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße“ wurde in der Bürgerschaft beschlossen.

Die Kitabedarfsplanung sieht für das zukünftige Quartier eine neue Kindertageseinrichtung vor (s. Anlage Lageplan). Die Hansestadt Lübeck entscheidet über die Betriebsträgerschaft der Kita Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße mit Hilfe eines Interessenbekundungsverfahrens.

Das neue Wohngebiet „Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße“ liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken. In diesem neuen Wohnquartier sind 49 Wohneinheiten geplant. Insgesamt 30 % der geplanten Wohneinheiten werden dort als preisgedämpfte Mietreihenhäuser errichtet. Die Bebauung des Gebietes hat bereits begonnen und wird fortlaufend umgesetzt. Zur Deckung des örtlichen auch neu entstehenden Betreuungsbedarfs sieht die Kitabedarfsplanung eine neue Kindertageseinrichtung mit rund 55 Betreuungsplätzen vor. Für die viergruppige Kindertageseinrichtung einschließlich des Außengeländes für Kinder im Alter von unter drei Jahren bis zum Schuleintritt steht eine Gemeinbedarfsfläche von ca. 2.644 m² bereit.

Der Träger erhält diese Fläche im Erbbaurecht und errichtet eine Kindertageseinrichtung. Die Fläche wird frei von Altlasten, unversiegelt und unerschlossen im Erbbaurecht vergeben. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung eines zu beurkundenden Erbbaurechtsvertrages verbundenen Kosten einschließlich Grunderwerbsteuer hat der Erbbauberechtigte zu tragen.

Im Interesse der Familien in diesem Stadtteil soll die Planung möglichst zügig umgesetzt werden. Wir berücksichtigen den Vorrang der freien Jugendhilfe nach § 4 SGB VIII und beabsichtigen das Interessenbekundungsverfahren bis zum 15.10.2025 abzuschließen. Die geplante Kindertageseinrichtung ist in den Kita-Bedarfsplan der Hansestadt Lübeck aufgenommen, so dass die Voraussetzungen zur Betriebskostenförderung durch die Hansestadt Lübeck und das Land Schleswig-Holstein gegeben sind.

Wir würden uns freuen, sich bei Interesse um die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung umgehend zu bewerben.

Fristende für die Abgabe von Angeboten: 15.10.2025 – 12 Uhr

Weitere Informationen finden Sie zum Download im ausführlichen Exposé nebst Anlagen unter "Anlagen".