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Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Wildvogelgeflügelpest


Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

1.    Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die
       Wildvogelgeflügelpest vom 19.04.2017 sowie

2.    Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 03.05.2017 zur Änderung der
       Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel
       vom 09.11.2016

 

Aufgrund der Abschnitte 2, 8 und 10 Tiergesundheitsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), zuletzt geändert am 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178; 2184) i.V.m. § 63 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 08. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert am 29. Juni 2016 (BGBl. I Nr. 32 vom 2. Juli 2016, S. 1563),wird folgende Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Am 19.04.2017 waren nach amtlicher Feststellung der Wildvogelgeflügelpest in Strukdorf (Kreis Segeberg) Teile der Hansestadt Lübeck zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.

    Nachdem im Rahmen der amtlichen Untersuchungen hochpathogenes aviäres Influenzavirus bei Wildvögeln nicht mehr nachgewiesen worden ist, sind die Schutzmaßregeln gem. § 63 Geflügelpest-Verordnung aufzuheben.

    Meine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Wildvogelgeflügelpest vom 19.04.2017 wird daher aufgehoben.

  2. Meine am 03.05.2017 erlassene Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für das  Risikogebiet für Geflügel im Gebiet Travemünde einschließlich Priwall, Kücknitz sowie der Siedlungen Wallberg und Rangenberg, Herreninsel, bis zu den Straßen Luisenhof (Verlängerung bis zur Trave) und Zum Herrenmoor (bis zur Kreisgrenze) wird ebenfalls aufgehoben.

    Somit wird die Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Stadtgebiet aufgehoben.

    Die zusätzlich zu den Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelbestände können entfallen.

    Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel werden wieder zugelassen.

 

Lübeck, den 19.05.2017

 

Hansestadt Lübeck – Der Bürgermeister

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Im Auftrag

gez. Dr. Tischbirek

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    23.05.2017