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Öffentliche Bekanntmachung, Biotopkartierung

  

Öffentliche Bekanntmachung

 

Im Namen und im Auftrag des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck als Untere Naturschutzbehörde (UNB) setzt das Planungsbüro Mordhorst-Bretscheider GmbH ab Juli 2017 die Biotopkartierung der Hansestadt Lübeck fort. In diesem Rahmen werden naturschutzfachliche Daten für die Hansestadt Lübeck erhoben. Mitarbeiter des von der UNB beauftragen Planungsbüros werden im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck in der Zeit von Anfang Juli bis Mitte November des Jahres 2017 die notwendigen Begehungen vornehmen. Die Kartierungsarbeiten werden schwerpunktmäßig auf der nördlichen Hälfte des Lübecker Stadtgebietes (nördlich der Altstadt einschließlich des Stadtteils Schlutup) durchgeführt, aber auch im südlichen Teil sind noch einzelne Flächen zu bearbeiten.

Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und nach Ankündigung durch diese öffentliche Bekanntmachung Bestandserhebungen vornehmen.

Das Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 49 Abs.1 des Landesnaturschutzgesetzes SH.

 

Die Mitarbeiter der Planungsbüros Mordhorst-Bretscheider GmbH können sich als Beauftragte der UNB Lübeck durch eine „Biotopkartierungsbescheinigung“ ausweisen. In diesem Zusammenhang wird die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartierungsarbeiten gebeten.

 

 

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

als Untere Naturschutzbehörde

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    04.07.2017