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Bekanntmachung der B-Pläne 22.55.09, 22.55.10, 22.53.09 nach § 10 Abs. 3 BauGB

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der Bebauungspläne

  • Bebauungsplan 22.55.09 – Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08
     - Herrenholz Einkaufszentrum –
  • Bebauungsplan 22.55.10 – Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01
    – Gewerbegebiet Herrenholz Süd –
  • Bebauungsplan 22.53.09 – Änderung der Bebauungspläne 22.53.04 und 22.53.07
    – Gewerbegebiet Padelügger Weg Nord –

nach § 10 Abs. 3 BauGB

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 die o.g. Bebauungspläne, jeweils bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzungen beschlossen.

 

Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

 

Übersichtsplan

 

Die Bebauungspläne treten am 26.07.2017 in Kraft. Alle Interessierten können die Bebauungspläne und die Begründungen dazu von diesem Tage an auf Dauer im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 22, während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

 

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Bebauungspläne in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzungen sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzungen gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

 

 

Lübeck, 24.07.2017                                                        Hansestadt Lübeck

                                                                                        Der Bürgermeister

                                                                                        Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                        Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.07.2017