Donnerstag, 28.03.2024 4° C

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg –

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 32.13.00 –
            Godewind / Am Fahrenberg – nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 02.03.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 18.03.2015 bis einschließlich 21.04.2015 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Umweltrelevante Informationen sind aus dem jeweils zugehörigen Umweltbericht (Kapitel 6 der je­weiligen Begründung), den Fachgutachten sowie den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

 

·       Schutzgut Mensch:

-    auf das Plangebiet einwirkende Immissionen aus der Um­ge­bung, insbesondere durch die
     Verkehre der angrenzenden Straßen, der Bahnlinie Lübeck-Lübeck Travemünde Strand,
     Gewerbebetriebe und das Blockheizkraftwerk im Plangebiet, sowie durch die Nutzungen im
     Plangebiet verursachte Emissionen (Lärmtechnische Gutachten);

-    Bodenbeschaffenheit / Altlasten im Plangebiet (Altlastengutachten);

-    Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser;

-    Machbarkeit der Abwicklung planinduzierter Verkehre (Verkehrsgutachten).

·       Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:

-    Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Vögel (insbesondere Gehölzbrüterarten) und
     Fledermäuse, artenschutz­rechtliche Betrachtung der voraussichtlichen Auswirkun­gen durch die
     Umsetzung der Planung auf die Lebensräume dieser Tiere (Artenschutz­gutachten);

-    vorhandene Biotoptypen, Bäume und Gehölze im Plangebiet (Landschaftsplanerischer
     Fachbeitrag);

-    Aussagen zur Beurteilung des Eingriffs und zum geplanten Ausgleich / Ersatz (Land­
     chaftsplanerischer Fachbeitrag).

·       Schutzgüter Boden und Wasser:

-    Bodenbeschaffenheit (Baugrunduntersuchung);

-    Auswirkungen der geplanten Bodenversiegelung (Landschaftsplanerischer Fachbei­trag);

-    Umgang mit dem anfallenden Niederschlagwasser.

·       Schutzgüter Klima und Luft:

-    Aussagen zu kleinklimatischen Auswirkungen der Planung;

-    Aussagen zur Luftqualität im Plangebiet;

-    Aussagen zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der Planung.

·       Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

-    Umgang mit dem vorhandenen Denkmal des ehemaligen Autohauses.

·       Schutzgut Landschaft:

-    Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die zugehörige Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Das Plangebiet liegt in der Hansestadt Lübeck, Stadtteil Travemünde, nordöstlich der Altstadt zwischen den Straßen Am Fahrenberg, Godewind, Fehlingstraße und Steenkamp.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen des Parkplatzes Godewind, des ehemaligen Autohauses und des Blockheizkraftwerkes sowie der angrenzenden bestehenden Wohnbebauung bzw. gemischt genutzten Bebauung.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(Siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienapartments, Geschosswohnungen und eines Parkhauses/ einer Parkpalette in Travemünde geschaffen werden. Bestehende Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen sowie das Blockheizkraftwerk der Stadtwerke werden im Plangebiet planungsrechtlich gesichert.

 

 

Lübeck, 10.03.2015                                                                 Hansestadt Lübeck
                                                                                                 Der Bürgermeister
                                                                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                 Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.03.2015
Anlagen