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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2010

Örtliche Bekanntmachung

Eröffnungsbilanz der Hansestadt Lübeck

 

hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2010

 

Die Bürgerschaft hat die Eröffnungsbilanz der Hansestadt Lübeck auf den 01.01.2010 in ihrer Sitzung am 26.03.2015 beschlossen.

Die Eröffnungsbilanz mit Anhang, der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Beschluss der Bürgerschaft über die Eröffnungsbilanz sind gem. § 95 n Abs. 4 GO i.V.m. § 95 n Abs. 6 GO örtlich bekannt zu machen und danach öffentlich auszulegen.

 

Die Eröffnungsbilanz-Beschlussvorlage für die Bürgerschaft ist im Lübecker Bürger-Informationssystem frei aufrufbar unter www.buergerschaft.luebeck.de - Grafik „Textrecherche“ - Suchbegriff „Eröffnungsbilanz” - VO/2015/02398.

 

Die öffentliche Auslegung der Eröffnungsbilanz in Papierform erfolgt für die Dauer von 2 Monaten (vom 22.04.2015 bis 22.06.2015) in der Stadtbibliothek (Konferenzzimmer 3. OG), Hundestraße 5 – 17. Die Einsichtnahme ist dort nur nach tel. Absprache mit Herrn Uwe Albrecht (Tel.: 0451/122 2050) oder mit Herrn Dieter l’ Orteye (Tel.: 0451/122 2053) möglich.

 

Lübeck, den 08.04.2015

 

Bernd Saxe

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.04.2015