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Satzung der Hansestadt Lübeck über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes„Altstadt“

Amtliche Bekanntmachung
Satzung
der Hansestadt Lübeck über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes„Altstadt“

vom 19.03.2020

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 57 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. S.6) und des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2017 (BGBl I S. 2193) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 30.01.2020 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

  1. In dem in Abs. 2 näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und neu gestaltet werden. Das insgesamt ca. 25,5 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „ Altstadt“.
  2. Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich verbindlich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist. Das Sanierungsgebiet umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke im Umgriff des Lageplans: Aegidienkirchhof 1-3, Aegidienstraße 17-77 und 10-40, Alfstraße 1-5 und 2-6, An der Mauer 38-160 und 25-57, Balauerfohr 18-26 und 1-37, Braunstaße 1-5 und 2-4, Breite Straße 60a-72 und 55-71, Dr.-Julius-Leber-Straße 1-39 und 2-52, Düvekenstraße 1-21 und 2-12, Fischstraße 1-3 und 2-6, Fleischhauerstraße 1-59 und 20-62, Holstenstraße 2, Hundestraße 2-22, Hüxstraße 23-67 und 22-66 und 96–128, Kohlmarkt 2-12, Königstraße 33-129 und 46b – 56, Krähenstraße 1-35 und 2-34, Marienkirchhof 2-4, Markt 2-10 und 14-16d und 3-9 und 15-17, Mengstraße 2-20 und 1-3, Mühlenbrücke 1-5b, Mühlenstraße 21-95, Neue Querstraße 1, Schildstraße 1-13 und 2-30, Schrangen 2-24 und 1-9, Schüsselbuden 2-34 und 13-17, St. Annen-Straße 1-25 und 2-34, Stavenstraße 1-43 und 2-20, Wahmstraße 23-67 und 22-62, Weberstraße 1-17 und 2-30, Wehdehof 1 sowie die im Umgriff des Lageplanes gelegenen Grün- und Straßenflächen.

§ 2 Sanierungsverfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung. Auf die Genehmigungspflichten nach §§ 144 und 145 BauGB wird hingewiesen. 

§ 3 Befristung

Die Frist zur Durchführung der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird auf 15 Jahre festgelegt.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Lübeck, 19.03.2020
Der Bürgermeister

Anlage Lageplan gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung der Hansestadt Lübeck über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ vom 19.03.2020

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck, geltend gemacht worden sind. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck, geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB) Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Lübeck, 30.04.2020                                                                           
Hansestadt Lübeck                                                                             
Der Bürgermeister 
Fachbereich 5 – Planen und Bauen Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.05.2020
Anlagen