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17. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2020

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1,2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) wird die Verwaltungsgebührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 16. Änderungs-satzung vom 04.03.2019 (Bekanntmachung am 10.03.2019 www.bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 27.02.2020 wie folgt geändert:                                                                                        

§§ 1 bis 8 unverändert

1. Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung vom 04.03.2019 werden wie folgt geändert:

 Teil I Bereichsspezifische Gebühren

Tarif-Nr.

Gebührentatbestand

EURO

 

Fachbereich Bürgermeister

 

1.-5.

unverändert

 

 

Fachbereich Wirtschaft und Soziales

 

 

Wirtschaft und Liegenschaften

 

6.

 

Bescheinigungen über gesetzliche Vorkaufsrechte gem. §§ 24 BauGB

85,00

 

Fachbereichsdienste / Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)

 

7.-8.

unverändert

 

 

Gesundheitsamt   

 

9.

Gesundheitsdienstgesetz (GDG vom 13.07.2011)

 

 

Amtliche Gutachten und Zeugnisse gem. § 13 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG)

 

9.1.

Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten ohne ärztliche Untersuchung gem. § 13 GDG

68,00

9.2.

Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten mit ärztlicher Untersuchung gem. § 13 GDG

 

 

Grundgebühr für ½ Std.

92,00

 

jede weitere  angebrochene ¼ Std. zzgl. (nur Ärztin/Arzt) zzgl. nicht von 9.2. erfasste Laborkosten

22,25

10.

unverändert

 

11.

Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (BestattG)

 

11.1.-4.

unverändert

 

11.5.

Genehmigung zur Aus- und/oder Umbettung einer Leiche gem. § 25 (1) BestattG

51,00

11.6.

Gebühr für die Bearbeitung eines ordnungsrechtlichen Bestattungsfalles gem. § 13 (2) BestattG

 

 

Grundgebühr für ½ Std.

25,00

 

jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl.

12,25

12.

Ärztliche Hilfe durch den Hafen- und Flugärztlichen Dienst

 

12.1.

Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes

 

 

Grundgebühr je ½ Std

57,00

 

jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl.

22,25

12.2.

Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes nachts zwischen 21.00 und 06.00 Uhr

 

 

Grundgebühr je ½ Std

66,00

 

jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl.

26,70

12.3.

Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes an Sonntagen

 

 

Grundgebühr je ½ Std

68,00

 

jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl.

27,80

12.4.

Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes an Feiertagen

 

 

Grundgebühr je ½ Std

72,00

 

jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl.

30,05

 

Kurbetrieb Travemünde

 

13.-15.

unverändert

 

 

Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung

 

 

Ordnungsamt

 

16.

unverändert

 

 

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

 

17.-18.

unverändert

 

 

Entsorgungsbetriebe 

 

19.

unverändert

 

20.

Örtliche Kontrollen und Ermittlungen zur Festlegung der gebührenpflichtigen Flächen für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr, soweit der Gebührenpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist oder falsche Angaben gemacht hat und die Flächen nicht aufgrund von vorliegenden Erklärungen, Erlaubnissen, Genehmigungen

und Änderungsanträgen ermittelt werden können

 

 

a)    Einfach

64,20

 

b)    Mittel

96,70

 

c)    schwer

154,80

21.

Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen für Anlieger und sonstige Berechtigte zu Beleihungszwecken o.ä.

 

 

a)    in einfachen Fällen

22,10

 

b)    mit mittlerem Schwierigkeitsgrad

44,10

 

c)    in schwierigen und/oder komplexen Fällen

77,10

22.

Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen

und Abwassereinleitungen in die öffentlichen Entwässerungsanlagen der Hansestadt Lübeck

 

 

Grundgebühr je angefangene Std. zzgl. Auslagen (Kosten für die Inanspruchnahme Dritter/Analytikkosten)

72,40

     

 

Fachbereich Kultur und Bildung

 

23.

unverändert

 

 

Fachbereich Planen und Bauen

 

24.-26.

unverändert

 

 

Stadtgrün und Verkehr

 

27.-28.

unverändert

 

29.

Vermessungsleistungen für wirtschaftliche Unternehmen der Stadt und Externe

 

29.1.

Außendienst

 

29.1.1.

Stundensatz für 1 Messtrupp (1 IngenieurIn,  1 Gehilfe)

117,27

29.1.2.

Stundensatz für 1 Messtrupp (1 TechnikerIn, 1 Gehilfe)

96,53

29.1.3.

Stundensatz für 1 Messtrupp (1 IngenieurIn,  2 Gehilfen)

160,09

29.1.4.

Stundensatz für 1 Messtrupp (1 TechnikerIn, 2 Gehilfen)

139,36

29.1.5.

Pauschale für Geräteeinsatz

24,00

29.1.6.

Pauschale für Kfz

27,80

29.2.

Innendienst

 

29.2.1.

Stundensatz IngenieurIn

74,44

29.2.2.

Stundensatz TechnikerIn

53,71

30.-34.

unverändert

 

 

 

 

 Teil II

 

 

Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist

 

Tarif-Nr.

35.-43.

Gebührentatbestand

unverändert

 

 

 

 

2. Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Lübeck, den 28.02.2020

Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.03.2020