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Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft

Herr Ingo Schaffenberg (SPD) hat durch Erklärung auf sein Bürgerschaftsmandat und seinen Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.

Als nächste Nachfolgerin habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der zurzeit geltenden Fassung die auf dem Listenwahlvorschlag der SPD für die Bürgerschaftswahl vom 06.05.2018 unter der lfd. Nr. 8 aufgeführte Bewerberin

Sabine, Haltern
Speditionskauffrau
geb. im Jahr 1959
Distelkrog 10, 23570 Lübeck,

festgestellt.

Frau Haltern hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 24.02.2020 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch“ einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben.

Die Einspruchsfrist beginnt am 26.02.2020.

Lübeck, den 25.02.2020

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.02.2020