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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm 14 bis 34 –

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm 14 bis 34 – im Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB soll nicht durchgeführt werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm 14 bis 34 – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des dortigen Campingplatzes.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets für freistehende Einzelhäuser und für Reihenhäuser geschaffen werden.

 

Übersichtsplan:

(siehe Anlage)

 

Lübeck, 06.12.2019                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.12.2019
Anlagen