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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und die zugehörige 134. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

hier:         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 134. Änderung des FNP beschlossen.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - und der räumliche Geltungsbereich der 134. Änderung des FNP liegen im Stadtteil Travemünde in den Gemarkungen Teutendorf und Travemünde und umfassen Flächen zwischen der Bundesstraße 75, der Teutendorfer Siedlung und dem Gewerbegebiet Am Dreilingsberg.

Begrenzt wird das ca. 25,9 ha große Plangebiet

  • im Westen und im Norden durch landwirtschaftliche Flächen südlich und östlich der Bundesstraße 75,
  • im Osten durch das Gewerbegebiet Am Dreilingsberg sowie das südlich daran anschließende Wohngebiet und
  • im Süden durch das Wohngebiet der sogenannten Teutendorfer Siedlung.

Der Geltungsbereich der 134. Änderung des FNP bleibt geringfügig hinter der Abgrenzung des Bebauungsplans zurück. Er umfasst nicht die Straße Am Dreilingsberg (Flurstücke 6/41, 6/27 und 531), die Zufahrt von der Straße An der Bäk zur landwirtschaftlichen Fläche (Teilfläche des Flurstücks 46/39), die Zufahrt von der Ringstraße zum rückwärtigen Grundstück (Teilfläche des Flurstückes 330/129) sowie einen Teilbereich des Flurstückes 39/6 am südlichen Rand der landwirtschaftlichen Fläche.

Die detaillierten Abgrenzungen der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des FNP sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets am nordwestlichen Siedlungsrand von Travemünde geschaffen werden.

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer

Öffentlichen Veranstaltung am 27.11.2019 um 18:30 Uhr

im Gesellschaftshaus Travemünde, Torstraße 1 vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6118 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de ),
  • Internetseiten des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung unter: luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren.html

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Lübeck, 18.11.2019                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    19.11.2019