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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg –

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.05.2019 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg –beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Buntekuh und umfasst das ehemals bebaute Eckgrundstück zwischen dem Buntekuhweg K 13, der Moislinger Allee B 75 und dem Pinassenweg (Flurstück 25/26 aus Flur 19 der Gemarkung St. Lorenz) einschließlich der Verkehrsfläche bis zur Kreuzungsmitte, sowie die sich nördlich daran anschließenden Grundstücke mit dem Einzelhandelsgebäude und der Wohnbebauung mit Garagenhof (Flurstücke 25/21, 25/22 und 25/24 aus Flur 19 der Gemarkung St. Lorenz).
Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Moislinger Allee B75, im Westen durch den Buntekuhweg K13 und im Osten durch den Pinassenweg begrenzt. Im Norden bilden im östlichen Bereich die Sport- und Freiflächen des Sportclubs Buntekuh e.V. die Begrenzung des Plangebietes.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan:
(siehe Anlage)

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets mit verdichtetem Reihenhausbau und Geschoßwohnungsbau geschaffen werden.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgt vom 03.06.2019 bis einschließlich 05.07.2019. In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung öffentlich aus. Zudem liegen umweltbezogene Gutachten zu den Themen Lärm, Flora und Fauna, Boden/Altlasten, Entwässerung und Verkehr vor, die während der Auslegung ebenfalls eingesehen werden können.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter:
    stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung.html
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr (Beachten Sie bitte, dass das Foyer während der gesetzlichen Feiertage geschlossen ist.)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder gewünschter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6118 – in Vertretung 6110 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Lübeck, 23.05.2019
                                                    
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister 
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.05.2019
Anlagen