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Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 29.11.2018 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 § 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

852.100.400

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  8.860.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


818.233.900


EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


820.531.400


EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf


120.935.000


EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

170.356.200

 

EUR

festgesetzt.                                                                                                                                                

 § 2

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 
66.747.800


EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.566,937

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         400 %
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   500 %
  2. Gewerbesteuer                                                                                         450 %

 § 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§ 5

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am  02.04.2019 für das Haushaltsjahr 2019 für
einen Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
von                                                                                                                   62.000.000 EUR
und
den vollständigen Betrag der Verpflichtungsermächtigungen von                   67.550.000 EUR         
erteilt.

Lübeck, 03.04.2019

gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    07.04.2019