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1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 9.12.2014

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.1.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.1.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.3.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 69) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 29.11.2018 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung
Es wird folgender § 21 eingefügt:

§ 21 Übergangsvorschrift
Nach dieser Satzung können ab dem 1.1.2019 keine neuen sachlichen Beitragspflichten mehr entstehen. Diese Satzung gilt als Grundlage für die Festsetzung und Erhebung von Beiträgen fort, die vor dem 1.1.2019 entstanden sind.

§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Lübeck, den 4.1.2019
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.01.2019