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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 04.32.00 – Bei der Lohmühle / Westhoffstraße –

hier:        
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 17.12.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 04.32.00 – Bei der Lohmühle / Westhoffstraße – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes 04.32.00 liegt im Gewerbegebiet Lohmühle und umfasst das Grundstück „Bei der Lohmühle 84“, eine Teilfläche des westlich davon gelegenen Grundstücks „Brockesstraße 69“ sowie Teile der nördlich anschließenden Straße „Bei der Lohmühle“. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,85 ha und wird wie folgt begrenzt:

-           im Norden durch die Straße „Bei der Lohmühle“,
-           im Osten durch die westlichen Grenzen der Baugrundstücke an der Brockesstraße,
-           im Süden durch eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz,
-           im Westen durch die gewerbliche Bebauung auf dem Grundstück Bei der Lohmühle 82.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
-siehe Anlage-

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 04.32.00 – Bei der Lohmühle / Westhoffstraße - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von maximal 1.600 m² Verkaufsfläche für nahversorgungsrelevante Sortimente geschaffen werden.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 02.01.2019 bis einschließlich 01.02.2019. In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr (Beachten Sie bitte, dass das Foyer während der gesetzlichen Feiertage geschlossen ist.)
  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter:
    stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6114 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Lübeck, 21.12.2018                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.12.2018
Anlagen