Bebauungsplan 04.36.14 – Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße –
hier:
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Zu 1.:
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 04.36.14 – Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord. Begrenzt wird das 6,07 ha große Plangebiet im Norden durch öffentliche Grünflächen und Sportanlagen. Im Osten grenzen unmittelbar das Gelände der Hansehalle, nichtzentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe an. Im Süden wird das Plangebiet durch die Straße Bei der Lohmühle und im Westen durch die Stockelsdorfer Straße begrenzt.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan:
-siehe Anlage-
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplanes 04.36.14 sollen, entsprechend den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, künftig Betriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder wohnortnahe Grundversorgungsstandorte zu vermeiden.
Zu 2.:
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 17.12.2018 zugleich die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 02.01.2019 bis einschließlich 01.02.2019. In dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung öffentlich aus.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6114 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de ).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Lübeck, 21.12.2018
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung