Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.11.2018 beschlossen, dass für den im beiliegenden Übersichtsplan umgrenzten Bereich der Lübecker Innenstadt eine Erhaltungssatzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB neu aufgestellt wird.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Übersichtsplan:
siehe Anlage
Ziel der Erhaltungssatzung ist vor allem der Erhalt der auf der Lübecker Altstadtinsel vorhandenen Wohnquartiere in ihrer Wohnfunktion und der Verdrängung des Dauerwohnens entgegenzuwirken.
Lübeck, 23.11.2018 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung