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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 01.77.00 Nördliche Wallhalbinsel (PIH -Konzept) –

 hier:    1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
             2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel (PIH -Konzept) – aufgestellt wird.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt, begrenzt durch den altstadtseitigen Hansahafen, den zur Roddenkoppel nordwestlich gelegenen Wallhafen sowie die im Süden gelegene Willy-Brandt-Allee.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 7,33 ha.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan

 siehe Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des von der PIH erarbeiteten Konzeptes für die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in Lübeck geschaffen werden.

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer

Öffentlichen Veranstaltung am 04.12.2018 um 18:00 Uhr

im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 03.12.2018 bis einschließlich 14.12.2018 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6114 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de ),
  • Internetseiten des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung unter: stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Lübeck,  23.11.2018                                                         Hansestadt Lübeck
                                                                                         Der Bürgermeister
                                                                                         Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                         Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.11.2018
Anlagen