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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und die zugehörige 134. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

hier:         Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 134. Änderung des FNP beschlossen.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und der räumliche Geltungsbereich der 134. Änderung des FNP liegen im Stadtteil Travemünde in den Gemarkungen Teutendorf und Travemünde und umfassen Flächen nördlich der Straße An der Bäk, südlich der Bundesstraße 75 und westlich der Straße Am Dreilingsberg.

Begrenzt wird das ca. 31,8 ha große Plangebiet

- im Westen und im Norden durch landwirtschaftliche Flächen südlich und östlich der Bundesstraße 75,
- im Osten durch die Bundesstraße 75, das Gewerbegebiet Am Dreilingsberg, das südlich daran anschließende Wohngebiet sowie den Betriebshof der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft und einzelne Gewerbegrundstücke westlich des Gneversdorfer Wegs und
- im Süden durch die Bahntrasse Lübeck-Travemünde sowie das Wohngebiet der sogenannten Teutendorfer Siedlung.

Der Geltungsbereich der 134. Änderung des FNP bleibt geringfügig hinter der Abgrenzung des Bebauungsplans zurück. Er umfasst nicht die Straße Am Dreilingsberg (Flurstücke 6/41, 6/27 und 531), die Zufahrt von der Straße An der Bäk zur landwirtschaftlichen Fläche (Teilfläche des Flurstücks 46/39), die Zufahrt von der Ringstraße zum rückwärtigen Grundstück (Teilfläche des Flurstückes 330/129) und die Zufahrt zur nördlich des Gewerbegebietes Am Dreilingsberg gelegenen Grünfläche (Flurstück 27/16) sowie einen Teilbereich des Flurstückes 39/6 am südlichen Rand der landwirtschaftlichen Fläche.

Die detaillierten Abgrenzungen zeigt der Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des FNP sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets am nordwestlichen Siedlungsrand von Travemünde geschaffen werden.

Übersichtsplan
(siehe Anlage rechts)

 

Lübeck, 04.06.2018                                                                                   

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 - Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung                                                                                

                                                                                     

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.06.2018
Anlagen