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Vorzeitige Besitzeinweisung - Bekanntmachung über die Ladung zur mündlichen Verhandlung

Vorzeitige Besitzeinweisung

Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration - Vorsitzender der Enteignungsbehörde - Kiel, 3. Mai 2018 - IV328 - 144.1 - 1.1 - 03 - 10/18

Zur Entscheidung über den Antrag der Hansestadt Lübeck auf Einleitung eines vorzeitigen Besitzeinweisungsverfahrens gemäß § 116 BauGB hinsichtlich eines Teilbereiches des nachstehend bezeichneten Grundeigentums:

Grundbuch
Lübeck

Blatt
64112 - 64130

Flurstück
203/1

Flur 
9

Gemarkung
St. Lorenz

eingetragene Eigentümer:

Jörg Aewerdieck, Lübeck
Bodo Janßen, Groß Grönau
Dr. Jürgen Hertzsch, Berlin
Jens Ehlers, Lübeck
Mehmet und Didar Sürgit, Lübeck
Michael und Sabine Lichtblau, Markt Schwaben
Dr. Carsten Reimann, Brühl
Torsten Pingel, Lübeck
Karl-Heinz Schneider, Leipzig
Frank Heimann, Scharbeutz
Jürgen Tamm, Lübeck

habe ich den Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt für

Donnerstag, den 24.05.2018 um 10.00 Uhr Im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Sitzungssaal 4
Düsternbrooker Weg 92
24103 Kiel.

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.

Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück oder ein Recht an einem dieses Grundstück belastenden Rechts zusteht - Verfahrensbeteiligte nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 - 6 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) werden hiermit gern. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Auch bei Nichterscheinen kann Besitzeinweisung erfolgen und über andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.

gez.
Dr. Malte-Wüstenberg                                   
-Vorsitzender der Enteignungsbehörde-

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    16.05.2018