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Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 30.11.2017 und 12.12.2017 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

       

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

 803.756.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 840.461.200

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

   36.704.500

EUR

       

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

  782.198.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

  791.953.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 

    91.039.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 121.992.100

EUR

       

festgesetzt.                                                                                                                                

§2
Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 41.481.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 85.835.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3398,81

 

 

§3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
  2. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %
  3. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %
  4. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 7.5 .2018 für das Haushaltsjahr 2018 für 
einen Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von 35.000.000 EUR   
und
einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 65.000.000 EUR 
erteilt.

Lübeck, 9.5.2018

gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.05.2018