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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – und die zugehörige 127. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Das Plangebiet liegt etwa 2,5 km östlich der Lübecker Altstadt im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli / Brandenbaum.

Die Geltungsbereiche der beiden Verfahren sind identisch. Begrenzt wird das ca. 13,2 ha große Plangebiet im Norden durch den geschützten Landschaftsbestandteil Lauerhofer Feld sowie im Nordwesten durch die jenseits der Schlutuper Straße gelegenen Sportanlagen im Osten durch die Kleingartenanlage Lauerhof, im Süden durch die Gärten der Wohnbebauung an der Straße Am Pohl und im Westen durch die Kleingartenanlage zwischen dem Grünzug zur Albert-Schweitzer-Schule und den Tennisplätzen des TUS Lübeck.

Den Geltungsbereich zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan

 Skizze siehe Anlage

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – und der zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer

Öffentlichen Veranstaltung am 06.12.2017 um 19:30 Uhr

in der St. Philippus Kirche, Schlutuper Straße 52, 23566 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.12.2017 bis einschließlich 20.12.2017 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de ),
  • Internetseiten des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Lübeck, 27.11.2017                                                  

Hansestadt Lübeck                                                                                    
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

                                                                                

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.11.2017
Anlagen