hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das Plangebiet liegt etwa 2,5 km östlich der Lübecker Altstadt im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli / Brandenbaum.
Die Geltungsbereiche der beiden Verfahren sind identisch. Begrenzt wird das ca. 13,2 ha große Plangebiet im Norden durch den geschützten Landschaftsbestandteil Lauerhofer Feld sowie im Nordwesten durch die jenseits der Schlutuper Straße gelegenen Sportanlagen im Osten durch die Kleingartenanlage Lauerhof, im Süden durch die Gärten der Wohnbebauung an der Straße Am Pohl und im Westen durch die Kleingartenanlage zwischen dem Grünzug zur Albert-Schweitzer-Schule und den Tennisplätzen des TUS Lübeck.
Den Geltungsbereich zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
Skizze siehe Anlage
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – und der zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.
Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer
Öffentlichen Veranstaltung am 06.12.2017 um 19:30 Uhr
in der St. Philippus Kirche, Schlutuper Straße 52, 23566 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.12.2017 bis einschließlich 20.12.2017 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 27.11.2017
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung