Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.07.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Er umfasst Teile des Flurstücks 386 aus Flur 1 der Gemarkung Strecknitz. Begrenzt wird das ca. 3,8 ha große Plangebiet durch die Bahnlinie Lübeck-Lüneburg mit dem zugehörigen Bahnhaltepunkt „Hochschulstadtteil“ im Osten, durch die Straße Bornkamp im Süden, die östliche Grenze der Grundstücke Großer Belt 2 - 16 und Falsterring 2 - 8a im Westen sowie durch die Straße Schärenweg im Norden.
Der Übersichtsplan zeigt den Geltungsbereich.
Übersichtsplan
(siehe Anlage rechts)
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets für unterschiedliche Nutzergruppen (allgemeines Wohnen und Studentenwohnen mit hochschulaffinen Dienstleistungen) geschaffen werden.
Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer Öffentlichen Veranstaltung am 27.03.2018 um 19.00 Uhr in der Paul-Klee-Schule, Alexander- Fleming Straße 6-12 in 23562 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 26.03.2018 bis einschließlich 10.04.2018 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 19.03.2018
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 - Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung