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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

hier:         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

  

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 18.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 129. Änderung des FNP beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innenstadtnah südwestlich des Lübecker Hauptbahnhofs im Stadtteil Lübeck - St. Lorenz-Süd und umfasst im Wesentlichen den Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs sowie die südöstlich angrenzenden Grundstücke mit den postalischen Adressen Hansering 56-66 und Schützenstraße 60-106 sowie Töpferweg 89-93. Im Geltungsbereich ebenfalls enthalten sind Teilflächen der bestehenden Erschließungsstraßen Hansering, Schützenstraße und Töpferweg.
Der räumliche Geltungsbereich der 129. Änderung des FNP entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 03.50.00. Er schließt jedoch zusätzlich auch die Bebauung im Bereich nordwestlich der Schützenstraße zwischen Töpferweg und der Hermann-Lange-Straße mit ein. Die Erweiterung umfasst somit zusätzlich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans die Flurstücke 240/10, 300, 301, 302, 305, 306, 308 und 1299/238 sowie die Grundstücke Schützenstraße 20 bis 58a. Ebenfalls im Geltungsbereich enthalten sind Teilflächen der Schützenstraße sowie der Meierstraße.
Die Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan
(siehe Anlage rechts)

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – und der zugehörigen 129. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen sowie für Flächen für die Naherholung im Sinne eines Stadtteilparks auf den ehemals durch die Bahn genutzten Flächen geschaffen werden. Darüber hinaus sollen durch die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes auch die im Bereich der Bestandsbebauung nordwestlich der Schützenstraße in einem Bereich zwischen Töpferweg und der Hermann-Lange-Straße die dargestellten gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen geändert werden.

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer
Öffentlichen Veranstaltung am 20.03.2018 um 18:00 Uhr 
in der Aula des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 19.03.2018 bis einschließlich 30.03.2018 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6114 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de ),
  • Internetseiten des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung unter: stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Lübeck, 12.03.2018       

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 - Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung