Bebauungsplan 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – und zugehörige 130. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
hier: Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 05.03.2018 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – und der zugehörigen 130. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – liegt im Stadtteil St. Lorenz-Nord in der Gemarkung Schönböcken, Flur 2, zwischen den Straßen Medenbreite, Dornbreite und Steinrader Damm.
Begrenzt wird das Plangebiet nördlich durch die Flurstücke 6/56 und 6/67 sowie einen Teilbereich des Flurstücks 6/57, die jeweils durch Gartenbaubetriebe genutzt werden. Östlich schließen an das Plangebiet Wohngrundstücke der Medenbreite 7 bis 19 (ungerade Hausnummern; Flurstücke 6/25 – 6/26 und 6/12 – 6/16) und südlich Wohngrundstücke der Dornbreite 212 bis 220 (gerade Hausnummern; Flurstücke 6/43 – 6/46) an. Im Südwesten grenzen an das Plangebiet Flächen mit festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Flurstück 6/78).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 6/63 sowie Teile des Flurstücks 6/57 und 6/78. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 3,8 ha.
Zum Ausgleich für bebauungsplanbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft werden außerhalb des Geltungsbereiches Maßnahmen im Umfang von rund 12.800 m² auf der Ökopoolfläche „Neue Koppel“ in Lübeck, Gemarkung Niendorf-Moorgarten, Flur 6, Flurstück 1/1 zugeordnet.
Die zugehörige 130. Änderung des FNP geht über die Abgrenzung des Bebauungsplans 23.19.00 hinaus und umfasst zusätzlich die restliche Teilfläche des Flurstückes 6/57 (Gärtnereibetrieb) sowie eine zugewiesene Ausgleichsfläche an der Medenbreite (Flurstück 6/41).
Begrenzt wird der Geltungsbereich der FNP-Änderung nördlich durch die Flurstücke 6/56 und 6/67, die jeweils durch Gartenbaubetriebe genutzt werden. Östlich wird der Geltungsbereich durch die Medenbreite und die anliegenden Wohngrundstücke Medenbreite 7 bis 33 (ungerade Hausnummern; Flurstücke 6/36, 6/25 – 6/32 und 6/12 – 6/16) und südlich durch Wohngrundstücke der Dornbreite 212 bis 220 (gerade Hausnummern; Flurstücke 6/43 – 6/46) begrenzt. Im Südwesten grenzen an den Geltungsbereich Flächen mit festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Flurstück 6/78). Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst die Flurstücke 6/63, 6/57 und 6/41 sowie Teile des Flurstücks 6/78. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 5,5 ha.
Die detaillierten Abgrenzungen der Geltungsbereiche des Bebauungsplanes und der Änderung des FNP zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
(siehe Anlage rechts)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite - und der zugehörigen 130. Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Einfamilienhausgebietes mit umlaufendem Grünzug geschaffen werden.
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 19.03.2018 bis einschließlich 18.04.2018. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplanes 23.19.00 und der zugehörigen 130. Änderung des FNP, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6118 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Lübeck, 08.03.2018
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 - Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung