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14. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 26.02.2018

Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 9. Änderung vom 05.03.2013 (Lübecker Stadtzeitung vom 12.03.2013) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 22.02.2018 wie folgt geändert:

Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 13. Änderung vom 24.02.2017 (Lübecker

Stadtzeitung vom 07.03.2017) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 22.02.2018 wie folgt geändert

 

  1. Teil I und Teil II des Tarifs gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 24.02.2017 werden wie folgt geändert:

Teil I: Bereichsspezifische Entgelte Tarif-Entgelttatbestand

Tarif-Nr

Entgelttatbestand

Euro

 

Fachbereich Bürgermeister

 

 

Logistik, Statistik und Wahlen

 

1.

Statistische Veröffentlichungen/Straßenverzeichnis

 

 

a)    Statistisches Jahrbuch der Hansestadt Lübeck

35,00

 

b)    Sonderveröffentlichungen

15,00

 

c)    Straßenverzeichnis

50,00

 

 

 

2.

Statistische Auskünfte

 

 

a)      Grundgebühr für ½ Std.

36,00

 

              jede weitere angefangene ¼ Std.

18,00

 

b)      Erstellung von statistischen Tabellen
pro Datenfeld, ohne Summenfelder (Berechnung ab 15,00 EUR)

0,10

 

c)       Kopien DIN A 4

0,80

 

 

 

3.

Nachdruck thematischer Karten aus der Statistik

 

 

a)    Format DIN A 0

35,00

 

b)    Format DIN A 3

3,00

 

c)    Format DIN A 4

0,80

 

 

 

 

alt 4. streichen

 

 

 

 

4. – 7.

bisher 5.-8., sonst unverändert

 

 

 

 

 

Fachbereich Wirtschaft und Soziales

 

 

Wirtschaft und Liegenschaften

 

8.

Abgabe privatrechtlicher Erklärungen

 

 

8.1

Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen

 

 

a)       Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen nach Aktenlage

133,00

 

b)    Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen mit Beteiligung Dritter

200,00

 

c)    Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen mit Beteiligung Dritter und aufwändiger Recherche

267,00

 

d)    für jede weitere Vorrangseinräumungserklärung

67,00

 

 

 

8.2

Erteilung einer Erklärung nach § 91 Abs. 2 ZVG (je Recht)

67,00

 

 

 

8.3

Erteilung einer Zustimmungserklärung (je Recht)

67,00

 

 

 

8.4

Erteilung einer Pfandhaftentlassung

 

 

a)    ohne Beteiligung Dritter

100,00

 

b)    mit Beteiligung Dritter

200,00

 

 

 

8.5

Erteilung einer Zustimmungserklärung zur Neuvalutierung

bzw. Abtretung von vorrangigen Grundpfandrechten

100,00

 

 

 

8.6.

Erteilung einer Belastungsgenehmigung (nur bei Vorlage einer vertraglichen Regelung)

100,00

 

 

 

8.7.

Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (für das rechtsgeschäftliche Vorkaufsrecht)

 

 

a)    ohne Beteiligung Dritter

33,00

 

b)    mit Beteiligung Dritter

130,00

 

 

 

8.8.

Erteilung einer Löschungsbewilligung ohne Ablösesumme für

 

 

a)    Straßenbaukosten

63,00

 

b)    Auflassungs- bzw. Rückauflassungsvormerkungen bei Zeitablauf bzw. Erfüllung der Bauverpflichtung u.ä.

65,00

 

c)    Rechte, die gem. Mitteilung Dritter gelöscht werden können

200,00

8.9.

Erteilung einer weiteren Löschungsbewilligung der Tarife 8.8. a) - c)

½ des jeweiligen Tarifes

 

 

 

8.10

Anfertigung von Lageplänen

20,00 bis 320,00

 

 

 

 

Gesundheitsamt

 

 

alt 10. und 11. streichen

 

 

 

 

9.

bisher 12., sonst unverändert

 

 

 

 

 

Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung

 

16.-20.

bisher 13.-18., sonst unverändert

 

 

 

 

 

Fachbereich Kultur und Bildung

 

 

Archiv

 

16.-20.

bisher 19.- 23., sonst unverändert

 

 

 

 

21.

Reproduktionen durch das Archiv

 

 

Anfertigung und Bereitstellung von Digitalaufnahmen von Archivalien

 

 

-       Grundbetrag je Auftrag (max. 100 Aufnahmen)

10,00

 

-       je Digitalaufnahme/Scan

0,80

 

-       CD-Rom (zzgl. Porto und Verpackung)

1,00

 

Ausdruck von Digitalaufnahmen

 

 

-       pro Seite s/w DIN A4

1,50

 

Herstellung einer vergrößerten Kopie von einem vorhandenen Mikrofilm

1,50

 

 

 

22.

bisher 25., sonst unverändert

 

 

 

 

23.

Erlaubnis zum Fotografieren von Archivalien

 

 

-       Grundbetrag je Auftrag (max. 100 Aufnahmen)

5,00

 

-       je Aufnahme

0,20

 

-        

 

24.

bisher 27., sonst unverändert

 

 

 

 

 

Fachbereich Planen und Bauen

 

25.

bisher 28., sonst unverändert

 

 

 

 

 

Stadtgrün und Verkehr

 

26.

bisher 29., sonst unverändert

 

 

 

 

27.

Abgabe von Baum- und Strauchschnitt; ausschließlich an

Lübecker Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Hansestadt Lübeck:
Abschnittholz unterschiedlicher Dicken und Längen, nicht gespalten

 

 

-       LKW frei Haus (Hartholz); m³ lose gekippt

30,00

 

-       LKW frei Haus (Weichholz); m³ lose gekippt

20,00

 

 

 

 

Teil II:

Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist.

28.-33. bisher 31.-36., sonst unverändert

2. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Lübeck, den 26.02.2018

Bernd Saxe
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    04.03.2018