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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Amtliche Bekanntmachung
zur Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck
am 06. Mai 2018
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen gemäß der Wahlordnung der Hansestadt Lübeck für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren vom 03. April 2003, zuletzt geändert am 29. Januar 2015

Nach § 9 der Wahlordnung der Hansestadt Lübeck für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren wird hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck einzureichen.

1.Wahlsystem

Analog der Bürgermeisterwahl und der Europawahl wird das  Gesamtstadtgebiet als ein Wahlkreis für die Wahl zugrunde gelegt. Es sind 21 Seniorinnen / Senioren als Mitglieder in den  geschlechterparitätisch zu besetzenden Beirat zu wählen. 

 Es werden zwei Wahllisten geführt, wo jeweils die Kandidatinnen („Frauen“) und Kandidaten („Männer“) aufgeführt sind.

 Jede/r Wahlberechtigte hat vier Stimmen.
Auf der Wahlliste „Frauen“ sind bis zu zwei Stimmen möglich.
Auf der Wahlliste „Männer“ sind bis zu zwei Stimmen möglich.
Je Kandidatin oder Kandidat kann nur eine Stimme abgegeben werden.

Zu den Mitgliedern des Beirates sind diejenigen Kandidatinnen / Kandidaten der beiden Listen gewählt, die jeweils pro Liste die meisten Stimmen erhalten haben. Der 21. Sitz geht an die Kandidatin oder den Kandidaten mit der höheren Stimmenzahl.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin / dem Wahlleiter zu ziehende Los. In der Reihenfolge der Stimmenzahl in den beiden Listen bilden die übrigen Kandidaten/innen die Nachrücklisten.

 Scheidet ein Mitglied des Beirates aus, rückt eine Kandidatin / ein Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl auf der jeweiligen Nachrückliste nach. Enthält die Liste keine Kandidatinnen bzw. Kandidaten mehr, bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlzeit unbesetzt.

2..Wählbarkeit

Wählbar ist, wer am Wahltag
das 60. Lebensjahr vollendet hat,
im Wahlgebiet wahlberechtigt ist und
seit mindestens drei Monaten
    a) in Lübeck eine Hauptwohnung hat oder
    b) sich in Lübeck sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb Lübecks hat.

 Nicht wählbar ist, wer nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nicht erfüllt.

 3. Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von wahlberechtigten Einzelpersonen und Gruppen von Wahlberechtigten sowie von Verbänden oder Vereinen mit Sitz in Lübeck, die sich der sozialen Betreuung von Seniorinnen und Senioren widmen, eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich auf amtlichen Formblättern bis zum

  1. März 2018, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist),

bei der Wahlleiterin, Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 1. OG, 23554 Lübeck einzureichen.
Sie sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist einzureichen, dass Mängel, rechtzeitig behoben werden können.

Die amtlichen Formblätter für Wahlvorschläge können in der Geschäftsstelle der Wahlleiterin, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 1. OG, 23554 Lübeck, Tel. (0451) 122-1230, Fax: (0451) 122-1237,online unter www.wahlen.luebeck.de, sowie in der Geschäftsstelle des Seniorenbeirates in der Fischstraße 1-3, 23552 Lübeck angefordert oder abgeholt werden.

 

 Lübeck, den 13. Februar 2018

 

Hansestadt Lübeck
Bereich Logistik, Statistik und Wahlen
Die Wahlleiterin
Beate Lege

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.02.2018