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Amtliche Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck

Nach § 84 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vom 02. Dezember 2009 wird bekannt gemacht, dass das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen der Wahlprüfung nach § 83 GKWO mit Entscheidung vom 18. Januar 2018 die Wahl des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck vom 19. November 2017 für gültig erklärt hat.

Das von mir am 23. November 2017 amtlich bekannt gegebene Ergebnis der Wahl ist damit bestätigt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Lübeck, den 22.01.2018
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    29.01.2018