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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 07.44.00 – Am Ährenfeld –und zugehörige 117. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier:      1.       Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses für die 117. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
              2.      Öffentliche Auslegung der o.g. Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 04.12.2017 die Erweiterung des Geltungsbereichs der 117. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Teilbereich Am Ährenfeld sowie die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 07.44.00 ‑ Am Ährenfeld ‑ und der zugehörigen 117. Änderung des FNP beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli / Brandenbaum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 07.44.00 umfasst das Gelände der ehemaligen Johannes-Kepler-Schule mit dem südwestlich angrenzenden Sportplatz einschließlich der Straße Am Ährenfeld und des Fuß- und Radweges zur Brandenbaumer Landstraße. Der Geltungsbereich der 117. Änderung des FNP schließt darüber hinaus nordöstlich und westlich angrenzende Grünflächen sowie Teile einer Kleingartenanlage mit ein. Die genauen Abgrenzungen zeigt der Übersichtsplan.

Durch den Bebauungsplan und die zugehörige Flächennutzungsplanänderung sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit Geschosswohnungsbauten, Reihenhäusern und einer Kindertagesstätte auf vormaligen Schul- und Sportflächen geschaffen werden.

Übersichtsplan: (siehe Anlage)

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGBerfolgt vom 20.12.2017 bis einschließlich 19.01.2018. In dieser Zeit liegen die  Entwürfe des Bebauungsplanes 07.44.00 und der zugehörigen 117. Änderung des FNP, die zugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden, umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus. Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr (Beachten Sie bitte, dass das Foyer während der gesetzlichen Feiertage geschlossen ist.)
  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter:   www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründungen) als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Schutzgut Boden: vorhandene Bodenverhältnisse einschließlich Informationen zu Altlasten und sonstigen Bodenverunreinigungen sowie zu möglichen Kampfmittelfunden; vorhandene und künftige Bodenversiegelung; Maßnahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich
  • Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser): Grundwasserspiegel und ‑fließrichtung; Auswirkungen der geplanten Neubebauung auf die Grundwasserneubildung; Entwässerungskonzeption mit Maßnahmen zur Rückhaltung, Versickerung und verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser
  • Schutzgut Klima und Luft: mikroklimatische Ausgangssituation einschließlich Luftgüte und zu erwartende Veränderungen; Maßnahmen zur Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung
  • Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, erforderliche Baumfällungen und vorgesehene Ausgleichspflanzungen; Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten, hier insbesondere auf Haselmäuse, Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien und Reptilien einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensraumverlusten sowie zur Minderung sonstiger nachteiliger Auswirkungen; Maßnahmen zum Ausgleich für sonstige Biotopflächen
  • Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, voraussichtliche Veränderungen durch die Neubebauung und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen
  • Entlassung von Teilflächen des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet Wakenitz und Falkenhusen
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan und für vertragliche Regelungen zum Ausgleich (auch außerhalb des Plangebietes)
  • Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: Lärmbelastung der vorhandenen und geplanten Bebauung durch den Verkehr auf umliegenden Straßen (insbesondere auf der Brandenbaumer Landstraße); Ermittlung und Bewertung zusätzlicher Lärmbelastungen benachbarter Wohnnutzungen durch planungsbedingte Neuverkehre, Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung künftiger Bewohner des Baugebietes; Verbindung vorhandener Hauptwanderwege nordöstlich und südlich des Plangebietes durch Schaffung neuer öffentlicher Grünflächen und Herstellung neuer Wegeverbindungen
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf archäologische Funde im Umfeld des Plangebietes und mögliche Funde im Plangebiet
  • Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Aussagen zum Monitoring

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6134 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Lübeck, 19.12.2017 
                                                                                       
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen 
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    12.12.2017
Anlagen