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9. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lübeck

9. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lübeck
vom 29.03.2007
 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein und des § 45 des Straßen-

und Wegegesetzes des Landes Schleswig- Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 631, 2004, S. 140), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.10.2005 (GVOBL. Schl.-H., S. 487) wird die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 30.04.1991 (Lübecker Nachrichten vom 19.05.1991), zuletzt geändert durch Satzung vom  06.12.2004 (Lübecker Stadtzeitung vom 14.12.2004) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 29.03.2007 wie folgt geändert:

 

1. § 3 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b) wird wie folgt neu gefasst:

„Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück

 und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers (ausgenommen Radwege)“.

 

2. § 3 Absatz 1 Nr. 2  Buchstabe b) erhält folgende Fassung:

 „die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten

  sowie   Radwege“.

 

3. In § 4 Abs. 1 wird folgender 3. Satz hinzugefügt:

„Streumittel sind von demjenigen zu entfernen, der die Streumittel aufgebracht hat“.

 
4. In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung – Verzeichnis der Reinigungsklassen –
werden

in der Reinigungsklasse I
die folgende Straßen aufgenommen

Twiete, Willy- Brandt- Allee

sowie die Straße Klingenberg gestrichen

in der Reinigungsklasse II

die Straße Willy- Brandt- Allee gestrichen

 

in der Reinigungsklasse III

die Überschrift wie folgt neu gefasst:

„(1x wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen und Radwege, bei Verbindungswegen Reinigung aller Wegeteile; Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 45 Abs. 2 StrWG, soweit diese Verpflichtung nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist)“

sowie die Straße Stichstraße ohne Namen zwischen Hohelandstraße Nr. 18 und Nr. 20  (ohne Verbindungsweg zur Klosterstraße) aufgenommen

und die folgenden Straßen Am Moislinger Baum, Herrenholz, Leimsiede gestrichen

in der Reinigungsklasse IV

die Überschrift wie folgt neu gefasst:

„(14- tägliche Reinigung der Fahrbahnen und Radwege, bei Verbindungswegen Reinigung aller Wegeteile; Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 45 Abs. 2 StrWG, soweit diese Verpflichtung nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist)“

 

sowie die folgenden Straßen aufgenommen

Eldeweg, Elmar- Limberg- Platz, Elswigstraße- Krummeck (Verbindungsweg zwischen Krummeck Nr. 22 und Nr. 24) , Geniner Ufer, Müritzweg, Peenestieg, Pellwormstraße

Warnowweg

 

und die folgenden Straßen gestrichen

Langeneßallee, Syltstraße
 
in der Reinigungsklasse V

die Straße Klingenberg aufgenommen

 
in der Reinigungsklasse VI

die folgenden Straßen aufgenommen

Am Moislinger Baum, Herrenholz, Langeneßallee, Leimsiede, Syltstraße.

 

5. Diese Satzung tritt mit dem 01.04.2007 in Kraft.

 

Lübeck, den 29.03.2007

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    03.04.2007