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Einziehungsverfügung Wahmstraße 76 - 90

Bekanntmachung der Einziehungsverfügung

1.      Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

2.      Teilfläche der Wahmstraße vor HsNr. 76-90:

Gemarkung Innere Stadt, Flur 29, Flurstücke 107/7, 107/11

 

Plan: (siehe Dateianhang)

 

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff – Widerspruch eingelegt werden.

3.      Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                               montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                               donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
                               freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Lübeck, den 05.09.2007                                Siegel
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.09.2007
Anlagen