Samstag, 20.04.2024 4° C

Planfeststellung: Zweigleisiger Ausbau/Elektrifizierung Schwartau-Kücknitz

Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

für das Vorhaben

„Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der DB-Eisenbahnstrecke 1113 von Schwartau-Waldhalle bis Lübeck-Kücknitz (Bahn-km 5,555 bis 12,777)“ auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck und der Stadt Bad Schwartau

 

1.   Der in der Bekanntmachung über die Planauslegung vom 4. Juli 2007 unter Abschnitt II Nr. 2 angekündigte Erörterungstermin findet statt am

 

Donnerstag, dem 14. Februar 2008, Beginn: 9.30 Uhr,

im Sitzungsraum U 09 / U 10

der Niederlassung Lübeck

des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LVB-SH)
Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck.

 

Hinweis: Falls das Gebäude verschlossen sein sollte, ist bitte die Klingel rechts vom Haupteingang zu benutzen, um Zugang zu erhalten. Der Haupteingang befindet sich im Erdgeschoss. Die Sitzungsräume liegen im Untergeschoss.

 

2.   Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung ihrer Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt.

 

3.   Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert, sofern diese nicht in Einzelterminen mit den Einwenderinnen/Einwendern oder gegebenenfalls deren bevollmächtigten Vertretungen erörtert werden.

 

4.   Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Diese hat die Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht spätestens im Erörterungstermin nachzuweisen und sie zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

 

5.   Beim Ausbleiben einer Einwenderin oder eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.

 

6.   Die Teilnahme am Termin ist jedem freigestellt, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden. Die berührten Belange sind im Termin der Anhörungsbehörde gegenüber zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen gesetzlich ausgeschlossen sind.

 

7.   Die Kosten, die durch Teilnahme am Erörterungstermin oder die Bestellung einer Vertretung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

8.   Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

Kiel, den 17. Januar 2008

 

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Schleswig-Holstein (LBV-SH)

- Betriebssitz Kiel - Anhörungsbehörde -

gez. Dautwiz

 

(Örtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck gemäß § 140 Abs. 5 und 6 Allgemeines Landesverwaltungsgesetz für Schleswig-Holstein)

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    29.01.2008